Mit dem Ausstellen eines Energieausweises machen Sie den Energiebedarf Ihres Gebäudes transparent – und bekommen somit einen Überblick über die zu erwartenden Betriebskosten.
Verglichen mit dem Kraftstoffverbrauch eines PKWs kann ein Großteil der Bundesbürger den zu erwartenden Energieverbrach des jeweiligen Eigenheims kaum abschätzen.
Mit Offenlegung der „energetischen Qualität“ eines Gebäudes bringt der Energieausweis diesbezüglich Licht ins Dunkel.
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei:
Ihres Gebäudes vorgelegt bzw. ausgestellt werden.
Die Anfertigung eines Energieausweises erfordert eine energetische Bewertung der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Luftdichtigkeit etc.) sowie des vorhandenen Heizsystems.
Hierauf aufbauend werden Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf des Gebäudes bestimmt.
Im Dokument werden zudem Vorschläge zur kostengünstigen Modernisierung Ihres Gebäudes aufgezählt.